Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Deanox UG (haftungsbeschränkt) i.G. für die Nutzung der Deanox-Plattform und zugehöriger Managed Services · Stand: August 2026
Präambel
Deanox betreibt eine digitale Plattform, über die Unternehmen aus verschiedenen Branchen (nachfolgend „Kunde“) Zugang zu einem individuell konfigurierten Kunden- bzw. Praxisverwaltungssystem (CRM) sowie zugehörigen Managed-Service-Leistungen erhalten, einschließlich Website, Terminverwaltung, Kommunikationsautomatisierung, Berichtswesen und weiterer Module. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Deanox und dem Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Deanox und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Deanox-Plattform sowie damit verbundener Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Deanox ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Spätere Änderungen richten sich nach § 20.
§ 2 Begriffsbestimmungen
„Plattform“ bezeichnet die von Deanox bereitgestellte Software-as-a-Service-Lösung einschließlich aller Module, Konfigurationen und Individualisierungen für den Kunden.
„Managed Service“ bezeichnet die über die reine Softwarebereitstellung hinausgehenden Leistungen von Deanox, insbesondere Onboarding, Konfiguration, Datenmigration, Schulung sowie laufender Support und Wartung.
„Endkunde“ bezeichnet die Kundinnen und Kunden bzw. Patientinnen und Patienten des Kunden, die die vom Kunden über die Plattform angebotenen Leistungen (z. B. Terminbuchung) in Anspruch nehmen. Zwischen Deanox und den Endkunden des Kunden besteht kein Vertragsverhältnis.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Deanox stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem Deanox dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und der Kunde dieses schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) annimmt, oder indem beide Parteien einen gesonderten schriftlichen Vertrag unterzeichnen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Deanox.
(3) Gegenstand, Umfang und Preise der jeweils gebuchten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag zwischen Deanox und dem Kunden (nachfolgend „Einzelvertrag“). Bei Widersprüchen zwischen Einzelvertrag und diesen AGB geht der Einzelvertrag vor.
(4) Deanox weist den Kunden im Angebot bzw. Einzelvertrag ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hin und stellt sie ihm in Textform zur Verfügung bzw. verlinkt sie in leicht zugänglicher Weise. Mit Annahme des Angebots bzw. Unterzeichnung des Einzelvertrags erkennt der Kunde diese AGB als Vertragsbestandteil an.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Deanox stellt dem Kunden die Plattform während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet zur Verfügung und erbringt die im Einzelvertrag vereinbarten Managed-Service-Leistungen.
(2) Der konkrete Funktionsumfang der Plattform (Module, Automatisierungen, Website-Umfang) richtet sich nach dem Einzelvertrag. Deanox ist berechtigt, einzelne Funktionen im Rahmen der Weiterentwicklung zu ändern, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird (siehe § 9).
(3) Deanox schuldet die Bereitstellung einer funktionsfähigen Plattform sowie die vereinbarten Managed-Service-Leistungen. Der wirtschaftliche Erfolg der Nutzung (z. B. Gewinnung neuer Endkunden durch den Kunden) ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht von Deanox.
(4) Deanox ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen qualifizierte Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit von Deanox gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen bleibt hiervon unberührt.
(5) Dieser Vertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein Vertrag eigener Art (sui generis) mit Elementen des Miet-, Dienst- und Werkvertragsrechts. Auf einzelne Leistungsbestandteile finden die jeweils sachnächsten gesetzlichen Regelungen entsprechende Anwendung, soweit diese AGB oder der Einzelvertrag keine vorrangige Regelung treffen.
§ 5 Onboarding
(1) Im Rahmen des Onboardings unterstützt Deanox den Kunden bei der Ersteinrichtung der Plattform, einschließlich Datenmigration, Konfiguration und Schulung der Nutzer des Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für das Onboarding erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge (§ 6) rechtzeitig und in verwertbarer Form bereitzustellen. Verzögerungen, die auf einer unzureichenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von Deanox und berechtigen zu einer angemessenen Anpassung vereinbarter Fristen.
(3) Die Onboarding-Gebühr wird gemäß § 10 unabhängig vom späteren tatsächlichen Nutzungsumfang der Plattform fällig, sobald das Onboarding abgeschlossen bzw. die Plattform für den Kunden freigeschaltet ist.
§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm oder über sein Konto in die Plattform eingegebenen Daten, insbesondere für die Einhaltung datenschutzrechtlicher und berufsrechtlicher Vorgaben gegenüber seinen Endkunden.
(2) Der Kunde hat Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
(3) Der Kunde hat Deanox unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorfälle, Missbrauchsverdacht oder erkennbare Fehlfunktionen der Plattform zu informieren.
(4) Der Kunde darf die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze sowie der berufsrechtlichen Vorgaben seiner Branche nutzen und sie nicht für rechtswidrige, insbesondere wettbewerbswidrige oder irreführende Zwecke einsetzen.
(5) Der Kunde bleibt für die Einhaltung sämtlicher ihn selbst treffender gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten hinsichtlich der über die Plattform verarbeiteten Daten verantwortlich (z. B. nach § 630f BGB, § 257 HGB, § 147 AO oder berufsrechtlichen Vorgaben). Die Löschung von Daten durch Deanox nach Vertragsende (§ 11 Abs. 6) entbindet den Kunden nicht von eigenen Aufbewahrungspflichten; der Kunde hat rechtzeitig vor Ablauf der dort genannten Exportfrist für eine eigene Sicherung der betroffenen Daten zu sorgen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Deanox räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, Dritten zugänglich zu machen oder für Dritte nutzbar zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
(3) Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Plattform; § 11 Abs. 6 (Datenrückgabe) bleibt unberührt.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Deanox ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der Plattform von im Jahresmittel 98 % zu gewährleisten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten planmäßiger Wartungsarbeiten, die Deanox nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchführt und mit angemessenem Vorlauf ankündigt, sowie Ausfallzeiten, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Deanox beruhen (z. B. Störungen bei Hosting- oder Internet-Providern, höhere Gewalt).
(2) Deanox behebt gemeldete Störungen im Rahmen wirtschaftlich und technisch angemessener Fristen entsprechend ihrer Priorität. Konkrete Reaktions- und Behebungszeiten können im Einzelvertrag als Service-Level-Vereinbarung (SLA) gesondert vereinbart werden.
(3) Support wird täglich in der Zeit von 07:00 bis 21:00 Uhr per E-Mail bzw. über die im Einzelvertrag genannten Kanäle angeboten.
(4) Die Plattform bindet Dienste Dritter ein (insbesondere Messaging-Dienste wie WhatsApp Business API sowie Bewertungsdienste wie Google). Für die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang und Änderungen dieser Drittanbieterdienste übernimmt Deanox keine Gewähr, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Deanox informiert den Kunden über wesentliche Änderungen an eingebundenen Drittanbieterdiensten, sobald sie Deanox bekannt werden.
§ 9 Änderungen und Weiterentwicklung der Leistungen
(1) Deanox entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter und ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen, zu verändern oder durch gleichwertige Funktionen zu ersetzen, sofern die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(2) Über wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Funktionsumfang spürbar einschränken, informiert Deanox den Kunden mit angemessenem Vorlauf. In diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 11 Abs. 5 zu.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die einmalige Onboarding-Gebühr ist mit Abschluss des Onboardings bzw. Freischaltung der Plattform zur Zahlung fällig.
(3) Das monatliche Nutzungsentgelt wird jeweils im Voraus für den kommenden Monat in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Deanox ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln, insbesondere als strukturierte elektronische Rechnung (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Der Kunde erklärt sich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden und stellt sicher, dass er zum Empfang entsprechender Formate technisch in der Lage ist.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Deanox berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die gesetzliche Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Deanox behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, bis der Rückstand beglichen ist.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Deanox aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(7) Deanox ist berechtigt, die monatlichen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten zum jeweiligen Abrechnungszeitraum anzupassen, um gestiegene Kosten (z. B. Hosting, Personal) weiterzugeben. Erhöhungen von mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, für eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten ab Freischaltung der Plattform geschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Laufzeit. Jede Partei kann den Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Stellt der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Livegang (Freischaltung der Plattform) fest, dass die Leistungen nicht zu seinem Betrieb passen, kann er den Vertrag in Textform beenden. Mit Zugang der Erklärung endet der Vertrag. Die Onboarding-Gebühr (Einrichtung) bleibt geschuldet und wird nicht erstattet. Monatliche Nutzungsentgelte für Zeiträume nach Vertragsende werden nicht berechnet.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Deanox insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen von mehr als zwei Monatsraten in Verzug ist, die Plattform trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt, oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird bzw. ein solcher Antrag mangels Masse abgewiesen wird. Entsprechendes gilt umgekehrt zugunsten des Kunden, wenn ein solches Verfahren das Vermögen von Deanox betrifft.
(5) Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden besteht ferner in den in § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 7 genannten Fällen.
(6) Nach Beendigung des Vertrags stellt Deanox dem Kunden auf Anfrage für einen Zeitraum von 30 Tagen einen Export seiner in der Plattform gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist Deanox berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(7) Über Abs. 6 hinaus unterstützt Deanox den Kunden nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Die Übertragung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden erfolgt innerhalb einer Übergangsfrist von grundsätzlich 30 Tagen nach Beendigung der Kündigungsfrist; in technisch begründeten Ausnahmefällen kann sich dieser Zeitraum auf bis zu sieben Monate verlängern. Nach erfolgreichem Wechsel oder auf Verlangen des Kunden löscht Deanox die verbleibenden Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ab dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt erhebt Deanox für einen solchen Anbieterwechsel keine gesonderten Wechselentgelte, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Soweit Deanox im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Daten der Endkunden des Kunden, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, der dieser AGB als Anlage beigefügt wird bzw. gesondert unterzeichnet wird. Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung geht den Regelungen dieser AGB im Falle eines Widerspruchs hinsichtlich der Datenverarbeitung vor.
(3) Werden im Rahmen der Nutzung besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO verarbeitet (z. B. Gesundheitsdaten), gelten ergänzend die im Vertrag zur Auftragsverarbeitung vereinbarten besonderen Schutzmaßnahmen.
(4) Bestandsdaten des Kunden werden auf Servern in Deutschland gespeichert. Anrufe, Chat und KI-Funktionen werden über Auftragsverarbeiter erbracht, insbesondere Twilio (Telefonie und Spracheingabe) sowie Google (Gemini / Vertex AI). Dabei können Daten, einschließlich Gesprächsinhalten und Transkripten, in die USA übermittelt werden. Die Einbindung dieser Dienstleister erfolgt auf Grundlage des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO sowie, soweit erforderlich, der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 DSGVO).
§ 13 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 14 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihrer Marke sowie an nicht kundenspezifischen Vorlagen und Weiterentwicklungen stehen Deanox bzw. seinen Lizenzgebern zu.
(2) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte (z. B. Praxisdaten, Texte, Bilder, Domainrechte) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Deanox das für die Vertragsdurchführung erforderliche Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein.
(3) Die für den Kunden erstellte Website – einschließlich der dem Kunden zugeordneten Domain, der Inhalte und der kundenspezifischen Gestaltung – steht dem Kunden zu. Der Kunde kann die Website jederzeit, auch nach Vertragsende, auf eine eigene oder fremde Infrastruktur übertragen, ohne eine Ablösesumme an Deanox zu zahlen. Rechte an der Deanox-Software, der Plattform und der Marke Deanox gehen hierdurch nicht auf den Kunden über und verbleiben bei Deanox. Mit Vertragsende endet der Betrieb und die Pflege der Website durch Deanox; eine dokumentierte Übergabe der Website und der Daten des Kunden erfolgt nach Maßgabe von § 11.
§ 15 Haftung
(1) Deanox haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Deanox beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Deanox oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Rahmen einer etwaigen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet Deanox der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Höhe des in den letzten 12 Monaten gezahlten Nutzungsentgelts.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Deanox für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Deanox haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden, durch von ihm eingesetzte Drittsysteme außerhalb des Einflussbereichs von Deanox oder durch höhere Gewalt entstehen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Deanox.
(6) Ansprüche des Kunden gegen Deanox verjähren, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 16 Freistellung
Der Kunde stellt Deanox von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich seiner Endkunden, frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder aufgrund rechtswidriger, vom Kunden bereitgestellter Inhalte geltend gemacht werden, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 17 Höhere Gewalt
Keine Partei ist für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten verantwortlich, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die sie trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern konnte (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Cyberangriffe auf zentrale Infrastruktur Dritter, flächendeckende Internet- oder Stromausfälle). Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.
§ 18 Referenznennung
Deanox ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung der erbrachten Leistungen zu Marketingzwecken (z. B. als Referenz auf der Website) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Vertrauliche Informationen im Sinne von § 13 bleiben hiervon unberührt.
§ 19 Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Deanox an Dritte abtreten oder übertragen. Deanox ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Verschmelzung oder eines Betriebsübergangs auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
§ 20 Änderung dieser AGB
Deanox ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder das bestehende Vertragsgefüge nicht wesentlich zulasten des Kunden verändert. Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge weist Deanox in der Änderungsmitteilung gesondert hin. Im Falle eines Widerspruchs bleibt es bei den bisherigen AGB; Deanox kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Deanox in Berlin.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Deanox in Berlin.
(4) Änderungen und Ergänzungen von Einzelverträgen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Diese AGB nebst dem jeweiligen Einzelvertrag und etwaigen Anlagen (insbesondere einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) enthalten alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(7) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags können, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist, wirksam per E-Mail an die von der jeweiligen Partei zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Jede Partei teilt der anderen Partei Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mit.
(8) Vertragssprache ist Deutsch.
(9) Stand dieser AGB: August 2026
Anbieterkennzeichnung / Kontakt
Deanox UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Wilhelmshöher Str. 5
12161 Berlin
Geschäftsführer: Jamie-Dean Jeremy Olsson
Telefon: 0174 1696900
Handelsregister: wird nach Eintragung ergänzt
USt-IdNr.: wird nach Erteilung ergänzt
E-Mail: info@deanox.de

